Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
akritech GmbH – Adlikon bei Regensdorf
Stand: Mai 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der akritech GmbH und ihren Kunden im Zusammenhang mit Elektrokontrollen, Elektroplanungen, Fachbauleitungen, Energieberatung sowie weiteren Dienstleistungen. Mit der Auftragserteilung oder der Annahme einer Offerte gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Einzelvertragliche Regelungen haben Vorrang. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie subsidiär die SIA-Normen 108 und 118.
2. Vertragsgrundlagen und Rangordnung
Vertragsgrundlagen für das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien sind:
-
Der individuell abgeschlossene Vertrag oder die schriftlich akzeptierte Offerte
-
Die vorliegenden AGB
-
Die Normen SIA 108 (Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure) und SIA 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten)
-
Das Schweizerische Obligationenrecht (OR)
Im Falle von Widersprüchen gilt diese Reihenfolge.
3. Leistungen und Leistungsumfang
3.1 Elektrokontrollen
Die Kontrolle erfolgt gemäss den Vorschriften der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) und den aktuell gültigen Normen (NIN 2025). Der Leistungsumfang umfasst:
-
Sichtprüfung und Messung fester Installationen
-
Stromunterbruch zur Isolations- und FI-Messung
-
Erfassung der Sicherungsgruppen
-
Erstellung des Mess- und Prüfprotokolls
-
Kontrollbericht bei Mängeln
-
Versand des Sicherheitsnachweises an Kunden und Netzbetreiber
3.2 Elektroplanung
Die Elektroplanung erfolgt gemäss den SIA-Phasen 31–53. Im Leistungsumfang enthalten sind:
-
Bedarfsermittlung, Grob- und Detailplanung (inkl. CAD)
-
Ausschreibung und Offertvergleich
-
Koordination mit HLK/MSR
-
Fachbauleitung und Abschlussbegleitung
Die Abrechnung erfolgt gemäss schriftlicher Offerte pauschal oder nach Aufwand zu CHF 140.–/h, Spezialleistungen zu CHF 160.–/h. Wird das vereinbarte Stundenkontingent überschritten, wird der Mehraufwand separat verrechnet. Kunden werden im Voraus informiert.
3.3 Beratung und Energieinfrastruktur
Beratung, PV-Planung, Ladeinfrastruktur, ZEV-Konzepte oder Netzqualitätsanalysen werden pauschal oder nach effektivem Aufwand erbracht. Die Verrechnung erfolgt zum jeweils gültigen Stundensatz.
3.4 Projektbegleitung & Fachbauleitung
Fachbauleitungen umfassen:
-
Terminbegleitungen
-
Kontrolle von Installationen
-
Prüfung von Sicherheitsnachweisen
Diese Leistungen werden pauschal oder zum gültigen Stundensatz abgerechnet.
4. Vorbereitung und Verhalten bei Stromabschaltungen
Vorbereitung durch den Kunden:
-
Steckbare Geräte vom Netz trennen
-
Kühlgeräte geschlossen halten
-
Heizungen, Pumpen, Steuerungen ausschalten und anschliessend prüfen
-
Lift- und Hebeanlagen nicht benutzen
-
Alarmanlagen, automatische Türen etc. prüfen und nachher neu programmieren
Schäden infolge unzureichender Vorbereitung oder Missachtung der Hinweise trägt der Kunde.
Zutritt und Begleitung:
Der Kunde stellt sicher, dass alle relevanten Räume zum vereinbarten Termin zugänglich sind. Bei Bedarf ist eine Begleitperson zur Verfügung zu stellen. Falls relevante Räume vor Ort nicht zugänglich sind, wird der Termin wiederholt und vollumfänglich in Rechnung gestellt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
-
Alle Preise verstehen sich in CHF exkl. MWST
-
Offerten sind 60 Tage ab Ausstellungsdatum gültig und unverbindlich bis zur schriftlichen Annahme durch den Kunden. Technische Änderungen oder Preisänderungen aufgrund externer Faktoren bleiben vorbehalten.
-
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ohne Abzug zahlbar
-
Einwände gegen Rechnungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen
-
Spezialmessungen, Schutzmaterial und Zusatzleistungen werden separat verrechnet
Zahlungsplan für Planungsleistungen:
-
Vorauszahlung: 10 % des Honorars der jeweiligen SIA-Phase vor Leistungsbeginn
-
Akontozahlungen: gemäss Baufortschritt auf bis zu 80 % des Honorars verteilt
-
Schlusszahlung: 10 % nach erfolgreicher Abnahme
Überzeitzuschläge:
Leistungen ausserhalb der vertraglich vereinbarten Zeiten oder über das Stundenkontingent hinaus werden gemäss Zusatzvereinbarung separat in Rechnung gestellt.
6. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten folgende Bedingungen:
-
Verzugszins: 5 % p. a.
-
Bearbeitungsgebühr: CHF 30.– pro Mahnung
-
Die akritech GmbH kann Leistungen zurückbehalten und den Sicherheitsnachweis verzögern
-
Inkasso kann an Dritte übergeben werden. Der Kunde trägt sämtliche Kosten
7. Terminverschiebungen
Termine sind mindestens 48 Stunden im Voraus zu verschieben. Kurzfristige Absagen werden mit einer Aufwandspauschale verrechnet.
8. Haftung und Gewährleistung
Die akritech GmbH haftet nur für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für indirekte Schäden, Datenverlust oder Produktionsausfälle wird jede Haftung ausgeschlossen. Elektronische Geräte sind durch den Kunden vor Arbeitsbeginn vom Netz zu trennen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme.
9. Urheberrecht und Eigentum
Sämtliche durch die akritech GmbH erstellten Unterlagen, Pläne, Berichte und Dokumentationen bleiben urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung. Relevante Projektunterlagen werden durch die akritech GmbH während zehn Jahren nach Projektabschluss archiviert. Dies dient der Nachvollziehbarkeit sowie der Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. gemäss OR, NIV oder revDSG).
10. Datenschutz
Personendaten werden gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) bearbeitet. Es werden nur Daten bearbeitet, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind. Eine Weitergabe erfolgt ausschliesslich zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung. Weitere Informationen: www.akritech.ch/datenschutz
Eine Weitergabe erfolgt ausschliesslich zur Vertragserfüllung (z. B. an Netzbetreiber, Auftragsbearbeiter wie Treuhänder) oder bei gesetzlicher Verpflichtung.
11. Vertragsbeginn und -beendigung
Ein Vertrag beginnt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung. Er endet mit vollständiger Erfüllung beidseitiger Verpflichtungen. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Pflichtverletzung.
Bereits erbrachte Teilleistungen sind bei vorzeitiger Vertragsbeendigung vollständig zu vergüten.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist der Sitz der akritech GmbH.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Vor der Anrufung des Gerichts bemühen sich die Parteien um eine gütliche Einigung, vorzugsweise durch Mediation.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14. Referenzen
Die akritech GmbH ist berechtigt, abgeschlossene Projekte in anonymisierter Form oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden als Referenz auf ihrer Website, in Präsentationen oder in Angeboten zu verwenden. Technische Daten oder Inhalte werden dabei vertraulich behandelt. Die Veröffentlichung von Bildmaterial oder Logos erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden.
15. Beizug Dritter
Die akritech GmbH ist berechtigt, qualifizierte Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.